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Thema: Ordensverfassung Mo 15 Jun - 19:51
Hier präsentieren wir Ihnen die Verfassung des Templeritter Ordens. Diese Regeln muss jedes Mitglied unseres Ordens respektieren und achten.
I. Grundregelung der Allianz [TR] Tempelritter
§ 1 Oberhaupt des Ordens ist der Ordensrat bestehend aus den Ministern und dem Ordensgründe bzw. Ordensführer § 2 Allein die Allianzführung darf einen Krieg offiziell verkünden, dies jedoch nur bei einer absoluten einstimmigen Mehrheit. § 2a Der Verteidigungsfall darf nur ausgerufen werden, wenn mehrere Ordensmitglieder von einem anderen Orden angegriffen und gebasht o.ä. Wird § 2b Den Verteidigungsfall rufen der Minister für Verteidigung, der Allianzführer oder der Ordensrat im Auftrag einer der beiden aus. Lediglich der Minister für die Verteidigung und der Allianzführer dürfen diesen Fall verkünden, jedoch unter Bedingung von § 3. § 3 Alle Entscheidungen, sei es die Aufnahme neuer Bündisspartner, NAP´s, Regelungen o.ä. Müssen vom Ordensrat mit 2/3 Mehrheitsentscheid angenommen werden ehe sie durch ein Mitglied zu verkünden ist. § 3a Das Mitglied, welches neue Entscheidungen verkündet, kann jeder Ordensbruder sein. § 4 Der Generalstab (bestehend aus Allianzführer, Kriegsminister [ggf. auch anderer Orden], sowie einem frei gewählten, kampferprobten Mitglied der Allianz) beraten im Falle eines Krieges (egal ob Angriff oder Verteidigung) über mögliche Ziele. Außerdem übernimmt er die Koordination der Einheiten. § 5 Änderungen in der Verfassung können nur gemacht werden, wenn Führung und Senat dieser einstimmig zustimmen, oder eine Mehrheit von 51% der Mitglieder eine Verfassungsänderung bei der Führung/Senat beantragen. Aus gegebenem Anlass der Zusatzparagraph § 6 Ein Respektvoller Umgang, sei es Freund oder Feind, ist Pflicht!!!!!!!!
II. Adjutanten
Die Adjutanten der Minister sind zu 100% stillschweigen gegenüber anderen Mitgliedern verpflichtet, außer es wird von Oberster Stelle aufgehoben! Eine Zuwiderhandlung wird schlimmstenfalls mit der Amtsenthebung geahndet!!! Dieses Schweigen bezieht sich jedoch nur auf Inhalte, welche im Bereich „Führungsbereich“ auftreten. Wird gegen diese Regelungen verstoßen, wird der betreffende Adjutant verwarnt. Sollte dieser Verstoß ein weiteres Mal vorkommen, so droht die Amtsenthebung bis hin zu einem völligen Ausschluss aus dem Orden.
III. Der Senat
§ 1 Der Senat stellt eine Vertretung der Ordensmitglieder dar. § 1a Der Senat besteht aus maximal [] Mitgliedern welche frei und geheim gewählt werden. Es müssen minimal 3 Senatoren vorhanden sein, ansonsten gibt es eine Neuwahl. Auf einen Senator sollten 25 Mitglieder kommen. § 1b Die Aufgabe des Senats besteht in der Kontrolle der Ordensführung. Hierzu müssen alle Beschlüsse der Führung durch den Senat bestätigt werden, eh diese in Kraft treten können.
§ 2 Verkündet die Allianzführung den Kriegszustand oder auch Verteidigungszustand muss dieser binnen 7 Tagen von dem Senat bestätigt werden, mit einer einstimmigen Mehrheit. § 2a Im Falle der Verteidigung dürfen Sofortverordnungen direkt in Kraft treten und werden im Nachhinein von dem Senat geprüft. Sollten diese dann nicht bestätigt werden, verlieren diese Verordnungen ihre Wirkung § 2b Im Falle eines Krieges gibt der Senat seine Kontrollfunktion über Beschlüsse (nicht über die Allianzführung) ab. Dieser Zustand ist jedoch nur 14 Tage aufrecht zu erhalten. Nach Ablauf dieser Frist verlieren alle Beschlüsse der Allianzführung ihre Wirkung (ausgenommen hiervon ist die Kapitulation oder der Friedensschluss) § 2c Beschlüsse müssen von einer Mehrheit von 2/3 bestätigt werden.
§ 3 Die Mitglieder des Senats werden alle 3 Monate gewählt. Jede dieser Wahlen wir vorher durch eine Ankündigung im Forum, sowie eine Rundmail bekannt gegeben. § 3a Mitglieder der Allianzführung können nicht zugleich in den Senat gewählt werden, dies hilt auch für ihre Adjutanten. § 3b Jedes Mitglied des Ordens kann für einen Senatssitz kandidieren, es sei denn es steht in Konflikt mit § 3a. Bewerbungsphase ist 2 Wochen vor Ende der Legislaturperiode. Dauer dieser Bewerbungsphase ist 1 Woche. Die Möglichkeit zur Wahl wird ebenfalls eine Woche andauern, sodass mit Ende der Legislaturperiode auch der neue Senat schon feststeht § 4 Sonderstatus des Vorsitzenden: Der Vorsitzende des Senats (Kopi86) ist der direkte Kontakt zur Ordensführung, dadurch greift bei ihm der § 3 und § 3a nicht! § 5 Eine Neuwahl des Senats findet nur dann statt, wenn nicht minimal 3 Senatoren gewählt wurden. § 5a Ein Senator kann zurück treten, hierfür müssen keine Gründe genannt werden. § 5b Ein Senat kann zur Auflösung gezwungen werden, wenn dieser die Regierungsgeschäfte unmöglich macht, oder 2/3 der Mitglieder für eine Neuwahl stimmen. Die Initiative muss jedoch von den Mitglieder ausgehen.
IV. Wahl der Senatoren
Die Wahl der Senatoren findet immer in den letzten zwei Wochen eines Quartals statt. Die Wahl ist eine freie und geheime Wahl und jeder kann an ihr teil nehmen. Somit ist die Legislaturperiode es Senats immer ein Quartal. Dieser Senat kann jedoch mehrmals wieder gewählt werden. I. Quartal: Januar, Februar und März II. Quartal: April, Mai und Juni III. Quartal: Juli, August und September IV. Quartal: Oktober, November und Dezember Auf einen Senator kommen 25 Mitglieder. In der Bewerbungsphase muss jeder potenzielle Senator in einem Post seine Ziele und politische Ausrichtung darlegen um den Wählern klar zumachen, wen sie wählen wollen.
V. Die Minister
Die Minister bewerben sich ähnlich wie Senatoren. Auch sie werden von den Mitgliedern gewählt. Sind sie einmal gewählt ist dies auf Lebenszeit. Abgesetzt können die Minister nur wenn:
§ 1 Ein Missbrauch der ihm gegebenen Macht einwandfrei bewiesen ist. Dies wird von Senat mit absoluter Mehrheit entscheiden. Dies muss dann jedoch noch durch die Allianzführung bestätigt werden. § 2 Die Allianzführung Einstimmig die Abwahl fordert. § 3 Der Minister freiwillig zurück tritt
Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich der Ordensführer. Im jetzigen Fall müssen die Minister die bereits bestehen nur noch von dem ersten Senat bestätigt werden. Neu geschaffene Posten werden dann nach diesem Verfahren gehandhabt
VI. Die Mitglieder
§ 1 Die Mitglieder des Ordens müssen sich an die Verfassung halten § 2 Es ist jedem Mitglied verboten ein BND oder NAP des Ordens anzugreifen § 2a Bei einem einmaligen Verstoß gegen §2 wird das Mitglied verwarnt, bei zweimaligen verstoßen wird das betreffende Mitglied aus dem Orden ausgeschlossen § 3 Ein Mitglied kann aus dem Orden ausgeschlossen werden wenn a) ein mehrmaliger Verstoß gegen §2 vorliegt b) sowohl die Allianzführung, als auch der Senat in absoluter Mehrheit (also 51%) für einen Ausschluss stimmen § 4 Die Mitglieder haben das Recht, einen Waffengang zu verweigern, wenn sie Militärisch nicht dazu in der Lage sind § 5 Jedes Mitglied hat die Pflicht ein anders Mitglied im Falle der Verteidigung zu helfen, sollte es in Reichweite sein. Wenn die Truppen mehr als 10 Stunden zur Unterstützung brauchen, entfällt diese Pflicht und es ist die Entscheidung des Mitglieds, ob es Hilfe schickt § 6 Jedes Quartal, wenn ein neuer Senat gewählt wird, darf jedes Mitglied sich zur Wahl stellen. § 6a Jedes Mitglied darf den Senat wählen. § 7 Jedes Mitglied hat das Recht auf eine freie Meinungsäußerung. Hierzu dient das Forum. Abstimmungen und Umfragen, die zum Krieg auffordern oder auf den Kriegswillen der Mitglieder zielt, müssen jedoch von der Führung oder dem Senat genehmigt werden.
VII. Aufgabenbereiche der Minister
Der Diplomat, und nur der, ist für die Kontaktaufnahmen neuer Bündnisse und NAP´s zuständig. Nur er kann Bündnisse aufnehmen und bestätigen.
Der Verteidigungsminister tritt dann in Aktion, wenn gehäufte Angriffe von einer Person/Orden auf Mitglieder unseres Ordens vorkommen. Ist dies der Fall kann, nach Entscheid der Führung ein Verteidigungszustand ausgerufen werden.
Der Kriegsminister ist für das führen eines Angriffskrieges zuständig. Aber auch im Verteidigungsfall kann er zusammen mit dem Verteidigungsminister einen Gegenschlag vorbereiten.
Der Ordensführer ist das Oberhaut der Allianz. Als solches übt er Kontrolle über die Minister und die Mitglieder aus, jedoch nur im Rahmen der Verfassung.
Der General ist Mitglied im Verteidigungs-- und Kriegsrat. Er ist für die Koordination und die Angriffsplanung zuständig.
Minister für Kommunikation zu den Membern soll, wie der Name schon sagt, mit seinen Mitarbeitern den Kontakt zur Basis halten und somit zusammen mit dem Senat den Willen der Mitglieder vertreten bzw. kund geben.
VIII. Allianzführung
Die Allianzführung besteht aus den Ministern und ihrer Adjutanten, welche die Minister bei Abwesenheit vertreten. Aufgebaut ist die Führung wie folgt:
1. Ordensrat hier werden alle Entscheidungen die das Tagesgeschäft des Ordens angeht besprochen und an den Senat weitergegeben. Mitglied sind alle Minister, außer dem General. 2. Generalstab bei Angriffskrieg. Dieser Generalstab plant den Angriff auf einen Spieler oder eine Allianz. Auch ruft er die Mitglieder zur Wehrpflicht auf, welche diesen Krieg unterstützen wollen, es aber auch gleichzeitig können. Mitglieder sind hier der Kriegsminister, der Allianzführer, der Genera 3. Generalstab bei Verteidigung wird vom Verteidigungsminister einberufen wenn es die Lage erfordert. Mitglieder sind neben dem Verteidigungsminister auch der General, der Allianzführer, sowie der Diplomat.
IX. Kommunikationsmittel
Als Kommunikationsmittel der Führung und des Senats wurde ICQ ausgesucht. Dies dient jedoch nur für Sondersitzungen und große, zeitgleiche Besprechungen im Kriegsfall o.ä. Für die normale Kommunikation ist das Forum vorgesehen, hierfür wird ein Bereich für den Senat entstehen. Dieser Bereich ist für alle einsehbar, jedoch nur die Führung und die Mitglieder des Senats können in diesem Bereich posten